ai-JOURNAL, Heft 11 - November 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Am 28. Mai diesen Jahres
starb der 3O Jahre alte Sudanese Aamir Ageeb. Da er sich gegen seine Abschiebung
gewehrt hatte, wurde er von drei BGS-Beamten gefesselt, bekam einen Motorradhelm
aufgesetzt und wurde während des Starts mit dem Kopf nach unten gedrückt, wobei
er starb.
Ageeb, der u.a. fließend
Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach, ging oft in die Moschee und war aktiv
am Sozialleben der türkischen sowie der arabischen Gemeinde in Hamburg beteiligt.
Er war in der muslimischen Gemeinde daher sehr bekannt und populär. Die sehr
gut durchgeführte organisatorische Arbeit einiger afrikanischer Gruppen - vor
allem im Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor der Ausländerbehörde und
in der Hamburger Innenstadt - trugen dazu bei, daß der Fall Ageeb in Hamburg
bekannt wurde. Unsere Entscheidung, uns näher mit den Umständen seines Todes
zu beschäftigen, entstand nicht nur weil wir durch die ai-Asylarbeit schon Kontakt
zu Bekannten und Freunden von Ageeb hatten, sondern vor allem durch die ruhige,
gleichzeitig insistierend gestellte Forderung des Sudanesischen Verbandes in
und um Hamburg e.V. nach einer lückenlosen Aufklärung des Falles. Die Sudanesen
waren schockiert nicht nur über den Tod Ageebs, sondern auch durch die Art,
wie mit seinem Andenken in den Medien umgegangen wurde. Denn sie kannten ihn
seit Jahren und konnten nicht fassen, wie jemand aus ihrem Freundeskreis angeblich
so viele schreckliche Dinge gemacht haben soll, wie in den Medien über ihn berichtet
wurde, ohne daß sie je etwas davon bemerkt haben. Ihre Betroffenheit hat uns
angesteckt.
Das Problem, daß viele Aspekte
unseres Engagements den Rahmen des ai-Mandats sprengten, war ein Dilemma, das
AsylberaterInnen oft begegnet; nämlich als Vertreterln von amnesty vor Ort betrachtet
zu werden (durch die Beratungsarbeit) gleichzeitig aber gezwungenermaßen auf
einem Gebiet zu arbeiten, das zum Teil vom Mandat nicht abgedeckt ist. Das Problem
war mehr oder weniger befriedigend dadurch gelöst, daß die Hauptverantwortung
für diese Tätigkeit an den Hamburger Arbeitskreises Asyl e.V. in Altona (eine
15 Jahre alte Flüchtlingsinitiative) übertragen wurde.
Ich glaube, daß ein Bericht
über unsere Arbeit nicht ohne Relevanz für ai-Mitglieder ist. Erstens geht das
Thema alle an, die mit Flüchtlingen zu tun haben, ob innerhalb oder außerhalb
des Mandatrahmens. Zweitens wurde das Problem von polizeilichen Übergriffen
in Deutschland im ai-JOURNAL schon mehrmals behandelt. Drittens hat die Diskussion
über die Glaubwürdigkeit von Berichten in den etablierten Medien schon anderswo
in dieser Organisation für nicht wenig Aufregung gesorgt. Die meiner Meinung
nach entäuschend dürftige Berichterstattung zum Fall Ageeb hat die Sache nicht
gerade besser gemacht. Die litaneiähnliche Wiederholung von Begriffen wie "abgelehnter
Asylbewerber" oder die Aufforderung "die körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen
bei Abschiebungen sicherzustellen", ohne die vorhandene Sache konkret zu thematisieren,
läuft Gefahr, irreführende bis verleumderische mediale Berichterstatungen durch
Stillschweigen in Gebieten, die das Mandat nicht unmittelbar angehen, zu legitimieren.
Ich glaube inzwischen fast, daß es besser wäre, gar nichts über ein Ereignis
im eigenen Land zu berichten, als das zu schreiben, was in unserer Zeitschrift
stand. Daher die Entscheidung, ai-INTERN unseren Bericht anzubieten. Bitte nimmt
das nicht als Verurteilung, sondern als konstruktiv gemeinte Kritik.
Inzwischen gibt es jetzt
eine informelle, selbständige Arbeitsgruppe in Hamburg, die sich mit dem Fall
Ageeb und der Medienberichterstattung zu seiner Person u.a aus strafrechtlicher
Perspektive beschäftigt. Manche der Mitglieder sind oder waren bei amnesty in
der Asylberatung tätig. Zwei kleine Anfragen zu diesem Fall liegen inzwischen
dem Bundestag vor, andere werden in Kürze folgen.
Wir beschränken uns in diesem
Bericht auf drei Teilaspekte: Die Anfangsberichterstattung zur Person, das spätere
vom BMI korrigierte Bild und schließlich ein paar Bemerkungen zum Umgang mit
dem Obduktionsbericht.
Das
Bild in der Presse
In den Presseberichten
unmittelbar nach seinem Tod wurde Ageeb weitgehend als ein untergetauchter,
krimineller, abgelehnter Asylbewerber dargestellt. Diese Behauptungen, die bis
heute immer noch nicht nachgewiesen sind, gewannen in den ersten Tagen einen
so hohen Stellenwert, daß Ageebs Tod in den Hintergrund rückte. Was blieb, war
ein stereotypes, rassistisches Bild eines unbeherrschten, gefährlichen Afrikaners,
den man mit Recht abschiebt, wenn es sein muß,auch mit Gewalt. Diese Beschuldigungen
basierten meistens auf Quellen aus nicht näher definierten "Sicherheitskreisen".
Mit zwei interessanten Ausnahmen, einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung
von Corinna Emundts und einem von Hans-Peter Klingelschmitt in der taz.
Wir dokumentieren einige
Beispiele. Die Frankfurter Rundschau vom 30.5.99 berichtete: "In Sicherheitskreisen
hieß es, der Sudanese sei vorbestraft gewesen ... Der Mann sei gewaltbereit
und renitent gewesen." In der Hamburger Morgenpost (31.5.99) war zu lesen von
einem "wegen eines umfangreichen Strafregisters bis hin zur gefährlichen Körperverletzung
abgelehnten Asylbewerber." In der Welt (31.5.99) war zu lesen, "der Sudanese
sei mehrfach vorbestraft gewesen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung
und Nötigung."
Der Frankfurter Journalist
Klingelschmitt schreibt in der taz (31.5.99) von einem "nach der Ablehnung seines
Asylantrags untergetauchten Ageeb", der laut Staatsanwaltschaft 'als gewalttätig
bekannt' sei. Nach Informationen der taz saß der Sudanese in der Justizvollzugsanstalt
Mannheim in Abschiebehaft. Er sei im Regierungsbezirk Karlsruhe polizeibekannt
gewesen ... Ageeb wurde wegen 'gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl'
gesucht. Er war auch wegen sexueller Belästigung aufgefallen."
Frau Emundts Darstellung
war geradezu grauenerregend (Süddeutsche Zeitung vom 7.6.99): "Allerdings, sagt
BGS-Mann Müller, seien es seltener abgelehnte Asylhewerber, die sich wehrten,
sondern ausgewiesene ausländische Straftäter. Seinen Kollegen war Ageeb, verurteilt
unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl, als gewaltbereit
angekündigt worden. 'Man kann austicken im Kopf, wenn man die Strafregister
sieht, da wird meine Bereitschaft zu Rückführung größer.' Möglicherweise auch
jene, härter zuzugreifen? 'Die Gefühle sind da, die kann man nicht abschalten',
sagt Müller. 'Wenn sich einer wehrt mit aller Gewalt, da geht es knallhart zu',
sagt Steinke, beim zweiten Mal ist man nicht mehr so empfindlich'."
Eine paradoxe Situation,
denn die Staatsanwaltschaft hat bis heute jeden Einblick in Ageebs Strafregister
verwehrt, angeblich um die Ermittlungsarbeit nicht zu gefährden. Gleichzeitig
sickern aus nicht näher bezeichneten "Sicherheitskreisen" Behauptungen durch,
die wiederum anscheinend kritiklos von einigen eifrigen JournalistInnen weitergegeben
werden. Weder Ageeb, der bekanntlich tot ist, noch sein Anwalt, noch seine Freunde
oder Familie werden in die Lage versetzt, etwas dagegen unternehmen zu können.
Alle müssen tatenlos zusehen, wie der Ruf eines gewaltsam getöteten Menschens
ruiniert wird.
Um herauszufinden, wer was
wo gesagt oder geschrieben hat, schickten wir Briefe mit der Bitte um nähere
Auskunft an die relevantesten Quellen. Bis auf "Welt" und taz antworteten alle.
Dies brachte uns in der Sache weiter. Frau Emundt ortete ihre Quelle im Bundesinnenministerium,
wollte aber nicht genau sagen, wer es war.
Morgenpost und FR beriefen
sich auf AP und Reuters, und sagten uns genau, wohin wir unsere Briefe schicken
sollten. Dies taten wir. Unsere höfliche Anfrage: "Wir kennen viele Freunde
von Herrn Ageeb, auch seinen Sozialarbeiter. Niemand weiß etwas von einem schweren
Strafregister gegen ihn..." Wir brachten unsere Verwunderung zum Ausdruck, daß
die Staatsanwaltschaft Ageebs Anwalt Dieter Kornblum gegenüber mehrmals versichert
hat, es gebe keine gravierenden Eintragungen gegen Ageeb, sie aber öffentlich
das Gegenteil behauptet. Wie kann das sein?
Reuters antwortete nicht.
Herr Peter M. Gehrig, Chefredakteur von AP-Germany, erwiderte dafür prompt und
eindeutig. Unsere Fragen, meinte der Meinungsmacher, seien aus der Luft gegriffen
und "schädigt(en) das Ansehen unserer Agentur." Herr Gehrig zitiert aus einem
kurz nach Ageebs Tod vom Bundesinnenministerium vorbereiteten Bericht zu dem
Fall, wonach Ageeb zweimal wegen versuchter Nötigung rechtskräftig zu Geldstrafen
und 1999 wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe verurteilt
worden sei. Er sei auch wegen sexueller Beleidigung einer Schülerin sowie Vergewaltigung
in der Ehe angeklagt, die letzten beiden Ermittlungsverfahren seien "vorläufig
eingestellt", weil Herrn Ageebs Aufenthalt angeblich nicht zu ermitteln war.
Herr Gehrig war nicht ganz
aufrichtig uns gegenüber. Denn jemand aus seinem Büro faxte uns anonym Kopien
der AP-Berichterstattung zum Fall Ageeb in den Tagen unmittelbar nach seinem
Tod zu. In fast jedem Bericht zu diesem Fall - egal worum es ging - stand folgender
Absatz: "In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei wegen Nötigung, Diebstahls,
Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller
Basis vorbestraft gewesen (...) Der Mann sei gewaltbereit und renitent gewesen."
Diese Behauptungen enthielten ein Vielfaches mehr an Tatsachen-Behauptungen,
als in dem BMI-Bericht stand. Nach diesen Beschreibungen, mußte Ageeb mindestens
einige Jahre im Knast gesessen haben; sie sind - wie auch die des Frankfurter
Journalisten Klingelschmitt -alle reine, glatte Lügen.
Zunächst waren wir natürlich
froh darüber, endlich an eine der wichtigen Quellen der Mediendesinformation
angelangt zu sein. Das erneute Lesen der Sätze aber rief in uns erhebliches
Unwohlsein von anhaltender Dauer hervor. Wir kamen zu der Auffassung, daß der
Duktus und Stil dieser Stellungnahmen nicht nur dem Ansehen Ageebs schadeten,
sondern die Gefahr hervorriefen, nach klassischer DVU-Manier ein verlogenes,
stereotypes Bild von AfrikanerInnen und AusländerInnen überhaupt als an sich
"kriminell" im Bewußtsein der Bevölkerung zu zementieren. Die AP-Berichte, auch
die ebenso unwahren Behauptungen des taz-Journalisten Klingelschmitt, boten
eine glänzende schriftliche Illustration der A. Paul Weber Graphik "Das Gerücht"
- diesmal gegen eine ganze soziale Gruppe gerichtet, die heutzutage sowieso
mit dieser zunehmend ausländerfeindlichen Gesellschaft schwer zu tun hat.
Der BMI-Bericht
Selbst die BMI-Version enthält
bedenkliche Auslassungen und Fehler. Von dem Vorwurf der versuchten Nötigung
wissen wir gar nichts. An dem Vorwurf der Störung öffentlicher Betriebe scheint
dagegen etwas dran zu sein. Bei einer Fahrkartenkontrolle fühlte sich Ageeb
von einem Beamten mißverstanden, ja sogar beleidigt, denn er meinte, die korrekte
Summe für eine Fahrkarte bezahlt zu haben und verwahrte sich gegen ein Strafgeld.
Es entstand eine heftige Diskussion zwischen Ageeb und dem Schaffner, woraufhin
Ageeb aus Protest die Notbremse zog, was das Starten des Zuges kurzzeitig hinderte.
Zweifellos ein Kapitalverbrechen.
Die Beschuldigungen im BMI-Bericht
in Bezug auf Ageebs angebliches sexuelles Vergehen sind besonders schlimm. Wir
zitieren wörtlich: "Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte am 22. Januar 1998
Anklage gegen Herrn Ageeb wegen sexueller Beleidigung einer Schülerin erhoben.
Das Verfahren war jedoch am 22. Januar 1999 wegen unbekannten Aufenthaltes des
Herrn Ageeb gem. §205 StPO wegen Abwesenheit vorläufig eingestellt worden. Weiterhin
wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe
aufgrund einer Anzeige seiner geschiedenen Ehefrau wegen Vergewaltigung in der
Ehe eingeleitet. Auch dieses Verfahren war wegen unbekannten Aufenthaltes des
Angeschuldigten am 2. Juni 1998 gem. §205 StPO vorläufig eingestellt worden."
Was den Vorwurf der versuchten
sexuellen Nötigung einer Minderjährigen angeht, so hat Ageebs guter Freund in
Pinneberg auch hier eine ganz andere Version erzählt. Eine junge Frau brachte
zur Anzeige, daß irgendein Schwarzer sie sexuell beleidigt hätte. Daraufhin
rief die Polizei jeden Schwarzen zum Polizeirevier, der der Personenbeschreibung
der jungen Frau nahekam. Als die Frau Ageeb sah, hat sie ihn nicht identifiziert.
Er durfte wieder gehen. Wichtig hier ist die Tatsache, daß sich Ageeb statt
unauffindbar zu sein, mit seinem Freund freiwillig bei der Polizei meldete.
Der BMI-Bericht läßt anscheinend einige wichtige Fakten unerwähnt.
Wir können zum schweren
Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe nichts sagen. Ageebs Ex-Frau hat sich
völlig zurückgezogen und äußert sich zu dem Fall überhaupt nicht. Gravierender
in diesem Zusammenhang ist, daß nicht einmal die Staatsanwaltschaft in Itzehoe
von irgendeinem sexuellen Vergehen Ageebs in seinem Revier weiß. Ageebs Anwalt
Kornblum schrieb an dieses Amt mit der Bitte um Auskunft darüber. Am 26. August
antwortete Oberamtsanwalt Schlien mit folgender Auskunft: Drei Verfahren waren
gegen Ageeb anhängig, wegen Hausfriedensbruch (1997), Diebstahl (1998) und Erschleichen
von Leistungen sprich Schwarzfahren in der U-Bahn (1998), die sämtlich wegen
Geringfügigkeit eingestellt wurden. Von irgendwelchen sexuellen Vergehen ist
nicht die Rede.
Fassen wir nun alles zusammen.
Das ursprüngliche BMI/Medienbild von Ageeb sah so aus: Er war ein wegen Nötigung,
Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung
auf sexueller Basis vorbestrafter, in Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung
und Diebstahl noch gesuchter und in Itzehoe wegen sexueller Beleidigung einer
Minderjährigen sowie versuchter Vergewaltigung, da unauffindbar, nicht mehr
gesuchter renitenter, untergetauchter, gewaltbereiter afrikanischer Mann. Nach
zweimonatiger Forschung bleib von allen Vorwürfen nur eins hängen: Ageeb war
ein afrikanischer Mann.
Offensichtlich hat niemand
bis auf - hoffentlich - die Staatsanwaltschaft in Frankfurt den vollen Durchblick
in dieser Sache. Wir finden es nur seltsam, daß auf Grund einer laufenden Ermittlung
Einblick in ein Strafregister nicht gewährt wird, daß aber gleichzeitig Gerüchte
und äußerst widersprüchliche Angaben über dieses Strafregister in Umlauf gesetzt
werden. Die Staatsanwaltschaft in Landshut, anscheinend mindestens ein Beamter
im Innenministerium, ein linker taz-Journalist und wahrscheinlich noch andere
haben munter mit- und abgeschrieben. Viele dieser von Journalisten verbreiteten
Vorwürfe tauchen später in einem offiziellen Bericht nicht mehr auf. Auf den
Bericht ist - leider - auch nicht viel Verlaß.
Es gibt einen einfachen
Weg aus diesem Dilemma: Das Strafregister freigeben. Warum tut dies der Staatsanwalt
nicht? RA Kornblum hat ihn mehrmals darum gebeten, es wurde mehrmals abgelehnt
- zum Teil schriftlich.
Die Sache mit dem "untergetaucht sein"
Aamir Ageeb war 1994 in
die BRD eingereist, wo er Asyl beantragte. Einer seiner Brüder war im Bürgerkrieg
im Sudan gefallen, ein anderer war politischer Gefangener im Sudan. Trotzdem
wurde sein Antrag im August 1995 abgelehnt. Er klagte dagegen. Bald lernte er
eine Frau kennen, die er heiratete. Er zog seine Klage zurück und bekam eine
gültige Aufenthaltserlaubnis bis 19.4.1999. Als die Ehe auseinander ging, wurde
Ageebs Aufenthaltserlaubnis mit Verfügung vom 28.4.1998 bis zum 4.6.1998 befristet.
Ageeb ließ Widerspruch gegen diese Verfügung einlegen. Am 1.4.1998 meldete er
seinen neuen Wohnsitz in Wedel an. Seine neue Adresse war der Behörde also bekannt.
Bis zum Tag seiner Verhaftung ist er davon ausgegangen, daß er entweder bis
zum 19.4.99 oder bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch in der Bundesrepublik
bleiben dürfte. Er hatte laut Anwalt kein amtliches Schreiben mehr vom Ausländeramt
bekommen. Ageeb wurde am 25.8.1998 und 25.9.1998 von der Polizei in Wedel in
ausländer- und melderechtlicher Hinsicht überprüft. Daß es keinerlei Beanstandungen
gab, wurde von der Polizei Wedel am 19.5.1999 sogar schriftlich bestätigt. Behauptungen
seitens der Polizei in Pinneberg, wonach Ageeb nur deswegen so lange nicht abgeschoben
werden konnte, weil es keinen Platz in derAbschiebehaft gab, konnte vom Polizeirevier
Wedel nicht bestätigt werden. Ageeb ist zum letzten Mal im März 1999 bei einer
Polizeikontrolle überprüft worden -es gab keinerlei Beanstandungen.
Unsere Nachforschung hat
ergeben, daß Ageeb am 25.1.1999 an einer Info-Runde des HVV-Verkehrsbegleitservice
teilnahm, wo der angeblich untergetauchte, gewaltbereite, renitente Mann als
sehr freundlich auffiel. Er wurde am 14.02.1999 zu einer Bewerberunde eingeladen
und hätte den Job bekommen, wenn nicht die Stadt Hamburg letztendlich die Gelder
für das Projekt gestrichen hätte. Die Menschen, mit denen wir gesprochen haben,
konnten sich an ihn erinnern und waren zutiefst schockiert als sie hörten, daß
und wie er gestorben ist.
Ageeb war sich so sicher,
daß sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, daß er sich bei der Polizei
in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und Ageeb wollte Anzeige
erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die Polizei in Abschiebehaft.
Der Obduktionsbericht
Der Obduktionsbericht lag
binnen eines Tages nach dem Tode vor. Dennoch zögerte die Staatsanwaltschaft
lange, ehe sie ihn an Ageebs Rechtsanwalt übergab. Eine Expertenanalyse soll
noch angefertigt werden. Genaueres wird erst in einigen Wochen bekannt sein.
Bis dahin möchten wird den Inhalt nicht weiter kommentieren. Statt dessen legen
wir eine kleine Anfangschronologie bei.
Am 28.05.1999 wurde die
gerichtsmedizinische Untersuchung von Ageebs Leiche durchgeführt. Es dauerte
fast zwei Monate, bis dieser Bericht RA Kornblum vorlag. Zunächst teilte die
Staatsanwaltschaft Landshut mit, daß die Todesursache nicht eindeutig geklärt
werden könne. RA Kornblum wurde mitgeteilt, es könne noch Monate dauern, bis
die Todesursache bekannt sei.
Am 15.06.99 teilte das BKA
Wiesbaden RA Kornblum mit, daß eine Nachuntersuchung in ungefähr einer Woche
durchgeführt werden würde. Daraufhin wurde die sudanesischen Botschaft anscheinend
stutzig und bestand darauf, bei der zweiten Obduktion dabei zu sein. Denn inzwischen
war die Sache in Khartum zu einem Politikum geworden. Tausende demonstrierten
dort.
Die Staatsanwaltschaft wollte
damit nichts zu tun haben. Die Botschaft blieb aber bei ihrer Forderung. RA
Kornblum sagte zu Ageebs gutem Freund in Pinneberg: "Wie bereits mit Herrn Botschafter
Dr. Deng besprochen, wäre für den Fall, daß das Ergebnis der gesamten Autopsie
nicht akzeptabel sein sollte, ein Ersuchen an die Staatsanwaltschaft zu richten,
um eine nochmalige Untersuchung beispielsweise durch Ärzte der Botschaft herbeizuführen."
Dann willigte die Staatsanwaltschaft ein. Die Sudanesen dürften dabei sein.
Plötzlich aber wurde alles
noch mal anders behauptet: Die Todesursache sei doch klar, eine zweite Obduktion
sei nicht notwendig. Kornblum teilte uns telefonisch mit: Laut Staatsanwaltschaft
ist die Todesursache "Erstickungstod durch massive Einwirkung von Gewalt."
Am 25.6.99 schreibt RA Kornblum,
daß die Leichenüberführung am 2.7.99 stattfinden soll. Erst am 23.7.99 trifft
der Obduktionsbericht und das Protokoll bei RA Kornblum ein. Unverändert mit
Datum 31. Mai. Auf Seite 21 steht: "Eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache
konnte bei der Obduktion der Leiche des Herrn AGEEB Aamir nicht festgestellt
werden." Es gebe jedoch gravierende Anzeichen "für einen Erstickungsmechanismus"
S.22: "Wir bitten gegebenenfalls um Auftrag zu weiteren Untersuchungen. (...)
Ein abschließendes Gutachten bleibt vorbehalten (...) Gegen die Freigabe der
Leiche bestehen ärztlicherseits keine Bedenken."
JERRY HODGES (1639; ASYL-AK HAMBURG) FÜR DEN ARBEITSKREIS ASYL E.V., HAMBURG