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Der Fall Aamir Ageeb


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
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„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
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Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
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Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
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Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
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Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
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Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
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Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai-JOURNAL, Heft 11 - November 1999

Der Fall Aamir Ageeb

Am 28. Mai diesen Jahres starb der 3O Jahre alte Sudanese Aamir Ageeb. Da er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, wurde er von drei BGS-Beamten gefesselt, bekam einen Motorradhelm aufgesetzt und wurde während des Starts mit dem Kopf nach unten gedrückt, wobei er starb.

Ageeb, der u.a. fließend Arabisch, Deutsch und Türkisch sprach, ging oft in die Moschee und war aktiv am Sozialleben der türkischen sowie der arabischen Gemeinde in Hamburg beteiligt. Er war in der muslimischen Gemeinde daher sehr bekannt und populär. Die sehr gut durchgeführte organisatorische Arbeit einiger afrikanischer Gruppen - vor allem im Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor der Ausländerbehörde und in der Hamburger Innenstadt - trugen dazu bei, daß der Fall Ageeb in Hamburg bekannt wurde. Unsere Entscheidung, uns näher mit den Umständen seines Todes zu beschäftigen, entstand nicht nur weil wir durch die ai-Asylarbeit schon Kontakt zu Bekannten und Freunden von Ageeb hatten, sondern vor allem durch die ruhige, gleichzeitig insistierend gestellte Forderung des Sudanesischen Verbandes in und um Hamburg e.V. nach einer lückenlosen Aufklärung des Falles. Die Sudanesen waren schockiert nicht nur über den Tod Ageebs, sondern auch durch die Art, wie mit seinem Andenken in den Medien umgegangen wurde. Denn sie kannten ihn seit Jahren und konnten nicht fassen, wie jemand aus ihrem Freundeskreis angeblich so viele schreckliche Dinge gemacht haben soll, wie in den Medien über ihn berichtet wurde, ohne daß sie je etwas davon bemerkt haben. Ihre Betroffenheit hat uns angesteckt.

Das Problem, daß viele Aspekte unseres Engagements den Rahmen des ai-Mandats sprengten, war ein Dilemma, das AsylberaterInnen oft begegnet; nämlich als Vertreterln von amnesty vor Ort betrachtet zu werden (durch die Beratungsarbeit) gleichzeitig aber gezwungenermaßen auf einem Gebiet zu arbeiten, das zum Teil vom Mandat nicht abgedeckt ist. Das Problem war mehr oder weniger befriedigend dadurch gelöst, daß die Hauptverantwortung für diese Tätigkeit an den Hamburger Arbeitskreises Asyl e.V. in Altona (eine 15 Jahre alte Flüchtlingsinitiative) übertragen wurde.

Ich glaube, daß ein Bericht über unsere Arbeit nicht ohne Relevanz für ai-Mitglieder ist. Erstens geht das Thema alle an, die mit Flüchtlingen zu tun haben, ob innerhalb oder außerhalb des Mandatrahmens. Zweitens wurde das Problem von polizeilichen Übergriffen in Deutschland im ai-JOURNAL schon mehrmals behandelt. Drittens hat die Diskussion über die Glaubwürdigkeit von Berichten in den etablierten Medien schon anderswo in dieser Organisation für nicht wenig Aufregung gesorgt. Die meiner Meinung nach entäuschend dürftige Berichterstattung zum Fall Ageeb hat die Sache nicht gerade besser gemacht. Die litaneiähnliche Wiederholung von Begriffen wie "abgelehnter Asylbewerber" oder die Aufforderung "die körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen bei Abschiebungen sicherzustellen", ohne die vorhandene Sache konkret zu thematisieren, läuft Gefahr, irreführende bis verleumderische mediale Berichterstatungen durch Stillschweigen in Gebieten, die das Mandat nicht unmittelbar angehen, zu legitimieren. Ich glaube inzwischen fast, daß es besser wäre, gar nichts über ein Ereignis im eigenen Land zu berichten, als das zu schreiben, was in unserer Zeitschrift stand. Daher die Entscheidung, ai-INTERN unseren Bericht anzubieten. Bitte nimmt das nicht als Verurteilung, sondern als konstruktiv gemeinte Kritik.

Inzwischen gibt es jetzt eine informelle, selbständige Arbeitsgruppe in Hamburg, die sich mit dem Fall Ageeb und der Medienberichterstattung zu seiner Person u.a aus strafrechtlicher Perspektive beschäftigt. Manche der Mitglieder sind oder waren bei amnesty in der Asylberatung tätig. Zwei kleine Anfragen zu diesem Fall liegen inzwischen dem Bundestag vor, andere werden in Kürze folgen.

Wir beschränken uns in diesem Bericht auf drei Teilaspekte: Die Anfangsberichterstattung zur Person, das spätere vom BMI korrigierte Bild und schließlich ein paar Bemerkungen zum Umgang mit dem Obduktionsbericht.

Das Bild in der Presse

In den Presseberichten unmittelbar nach seinem Tod wurde Ageeb weitgehend als ein untergetauchter, krimineller, abgelehnter Asylbewerber dargestellt. Diese Behauptungen, die bis heute immer noch nicht nachgewiesen sind, gewannen in den ersten Tagen einen so hohen Stellenwert, daß Ageebs Tod in den Hintergrund rückte. Was blieb, war ein stereotypes, rassistisches Bild eines unbeherrschten, gefährlichen Afrikaners, den man mit Recht abschiebt, wenn es sein muß,auch mit Gewalt. Diese Beschuldigungen basierten meistens auf Quellen aus nicht näher definierten "Sicherheitskreisen". Mit zwei interessanten Ausnahmen, einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung von Corinna Emundts und einem von Hans-Peter Klingelschmitt in der taz.

Wir dokumentieren einige Beispiele. Die Frankfurter Rundschau vom 30.5.99 berichtete: "In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei vorbestraft gewesen ... Der Mann sei gewaltbereit und renitent gewesen." In der Hamburger Morgenpost (31.5.99) war zu lesen von einem "wegen eines umfangreichen Strafregisters bis hin zur gefährlichen Körperverletzung abgelehnten Asylbewerber." In der Welt (31.5.99) war zu lesen, "der Sudanese sei mehrfach vorbestraft gewesen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung."

Der Frankfurter Journalist Klingelschmitt schreibt in der taz (31.5.99) von einem "nach der Ablehnung seines Asylantrags untergetauchten Ageeb", der laut Staatsanwaltschaft 'als gewalttätig bekannt' sei. Nach Informationen der taz saß der Sudanese in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in Abschiebehaft. Er sei im Regierungsbezirk Karlsruhe polizeibekannt gewesen ... Ageeb wurde wegen 'gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl' gesucht. Er war auch wegen sexueller Belästigung aufgefallen."

Frau Emundts Darstellung war geradezu grauenerregend (Süddeutsche Zeitung vom 7.6.99): "Allerdings, sagt BGS-Mann Müller, seien es seltener abgelehnte Asylhewerber, die sich wehrten, sondern ausgewiesene ausländische Straftäter. Seinen Kollegen war Ageeb, verurteilt unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl, als gewaltbereit angekündigt worden. 'Man kann austicken im Kopf, wenn man die Strafregister sieht, da wird meine Bereitschaft zu Rückführung größer.' Möglicherweise auch jene, härter zuzugreifen? 'Die Gefühle sind da, die kann man nicht abschalten', sagt Müller. 'Wenn sich einer wehrt mit aller Gewalt, da geht es knallhart zu', sagt Steinke, beim zweiten Mal ist man nicht mehr so empfindlich'."

Eine paradoxe Situation, denn die Staatsanwaltschaft hat bis heute jeden Einblick in Ageebs Strafregister verwehrt, angeblich um die Ermittlungsarbeit nicht zu gefährden. Gleichzeitig sickern aus nicht näher bezeichneten "Sicherheitskreisen" Behauptungen durch, die wiederum anscheinend kritiklos von einigen eifrigen JournalistInnen weitergegeben werden. Weder Ageeb, der bekanntlich tot ist, noch sein Anwalt, noch seine Freunde oder Familie werden in die Lage versetzt, etwas dagegen unternehmen zu können. Alle müssen tatenlos zusehen, wie der Ruf eines gewaltsam getöteten Menschens ruiniert wird.

Um herauszufinden, wer was wo gesagt oder geschrieben hat, schickten wir Briefe mit der Bitte um nähere Auskunft an die relevantesten Quellen. Bis auf "Welt" und taz antworteten alle. Dies brachte uns in der Sache weiter. Frau Emundt ortete ihre Quelle im Bundesinnenministerium, wollte aber nicht genau sagen, wer es war.

Morgenpost und FR beriefen sich auf AP und Reuters, und sagten uns genau, wohin wir unsere Briefe schicken sollten. Dies taten wir. Unsere höfliche Anfrage: "Wir kennen viele Freunde von Herrn Ageeb, auch seinen Sozialarbeiter. Niemand weiß etwas von einem schweren Strafregister gegen ihn..." Wir brachten unsere Verwunderung zum Ausdruck, daß die Staatsanwaltschaft Ageebs Anwalt Dieter Kornblum gegenüber mehrmals versichert hat, es gebe keine gravierenden Eintragungen gegen Ageeb, sie aber öffentlich das Gegenteil behauptet. Wie kann das sein?

Reuters antwortete nicht. Herr Peter M. Gehrig, Chefredakteur von AP-Germany, erwiderte dafür prompt und eindeutig. Unsere Fragen, meinte der Meinungsmacher, seien aus der Luft gegriffen und "schädigt(en) das Ansehen unserer Agentur." Herr Gehrig zitiert aus einem kurz nach Ageebs Tod vom Bundesinnenministerium vorbereiteten Bericht zu dem Fall, wonach Ageeb zweimal wegen versuchter Nötigung rechtskräftig zu Geldstrafen und 1999 wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Er sei auch wegen sexueller Beleidigung einer Schülerin sowie Vergewaltigung in der Ehe angeklagt, die letzten beiden Ermittlungsverfahren seien "vorläufig eingestellt", weil Herrn Ageebs Aufenthalt angeblich nicht zu ermitteln war.

Herr Gehrig war nicht ganz aufrichtig uns gegenüber. Denn jemand aus seinem Büro faxte uns anonym Kopien der AP-Berichterstattung zum Fall Ageeb in den Tagen unmittelbar nach seinem Tod zu. In fast jedem Bericht zu diesem Fall - egal worum es ging - stand folgender Absatz: "In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestraft gewesen (...) Der Mann sei gewaltbereit und renitent gewesen." Diese Behauptungen enthielten ein Vielfaches mehr an Tatsachen-Behauptungen, als in dem BMI-Bericht stand. Nach diesen Beschreibungen, mußte Ageeb mindestens einige Jahre im Knast gesessen haben; sie sind - wie auch die des Frankfurter Journalisten Klingelschmitt -alle reine, glatte Lügen.

Zunächst waren wir natürlich froh darüber, endlich an eine der wichtigen Quellen der Mediendesinformation angelangt zu sein. Das erneute Lesen der Sätze aber rief in uns erhebliches Unwohlsein von anhaltender Dauer hervor. Wir kamen zu der Auffassung, daß der Duktus und Stil dieser Stellungnahmen nicht nur dem Ansehen Ageebs schadeten, sondern die Gefahr hervorriefen, nach klassischer DVU-Manier ein verlogenes, stereotypes Bild von AfrikanerInnen und AusländerInnen überhaupt als an sich "kriminell" im Bewußtsein der Bevölkerung zu zementieren. Die AP-Berichte, auch die ebenso unwahren Behauptungen des taz-Journalisten Klingelschmitt, boten eine glänzende schriftliche Illustration der A. Paul Weber Graphik "Das Gerücht" - diesmal gegen eine ganze soziale Gruppe gerichtet, die heutzutage sowieso mit dieser zunehmend ausländerfeindlichen Gesellschaft schwer zu tun hat.

Der BMI-Bericht

Selbst die BMI-Version enthält bedenkliche Auslassungen und Fehler. Von dem Vorwurf der versuchten Nötigung wissen wir gar nichts. An dem Vorwurf der Störung öffentlicher Betriebe scheint dagegen etwas dran zu sein. Bei einer Fahrkartenkontrolle fühlte sich Ageeb von einem Beamten mißverstanden, ja sogar beleidigt, denn er meinte, die korrekte Summe für eine Fahrkarte bezahlt zu haben und verwahrte sich gegen ein Strafgeld. Es entstand eine heftige Diskussion zwischen Ageeb und dem Schaffner, woraufhin Ageeb aus Protest die Notbremse zog, was das Starten des Zuges kurzzeitig hinderte. Zweifellos ein Kapitalverbrechen.

Die Beschuldigungen im BMI-Bericht in Bezug auf Ageebs angebliches sexuelles Vergehen sind besonders schlimm. Wir zitieren wörtlich: "Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte am 22. Januar 1998 Anklage gegen Herrn Ageeb wegen sexueller Beleidigung einer Schülerin erhoben. Das Verfahren war jedoch am 22. Januar 1999 wegen unbekannten Aufenthaltes des Herrn Ageeb gem. §205 StPO wegen Abwesenheit vorläufig eingestellt worden. Weiterhin wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe aufgrund einer Anzeige seiner geschiedenen Ehefrau wegen Vergewaltigung in der Ehe eingeleitet. Auch dieses Verfahren war wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeschuldigten am 2. Juni 1998 gem. §205 StPO vorläufig eingestellt worden."

Was den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung einer Minderjährigen angeht, so hat Ageebs guter Freund in Pinneberg auch hier eine ganz andere Version erzählt. Eine junge Frau brachte zur Anzeige, daß irgendein Schwarzer sie sexuell beleidigt hätte. Daraufhin rief die Polizei jeden Schwarzen zum Polizeirevier, der der Personenbeschreibung der jungen Frau nahekam. Als die Frau Ageeb sah, hat sie ihn nicht identifiziert. Er durfte wieder gehen. Wichtig hier ist die Tatsache, daß sich Ageeb statt unauffindbar zu sein, mit seinem Freund freiwillig bei der Polizei meldete. Der BMI-Bericht läßt anscheinend einige wichtige Fakten unerwähnt.

Wir können zum schweren Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe nichts sagen. Ageebs Ex-Frau hat sich völlig zurückgezogen und äußert sich zu dem Fall überhaupt nicht. Gravierender in diesem Zusammenhang ist, daß nicht einmal die Staatsanwaltschaft in Itzehoe von irgendeinem sexuellen Vergehen Ageebs in seinem Revier weiß. Ageebs Anwalt Kornblum schrieb an dieses Amt mit der Bitte um Auskunft darüber. Am 26. August antwortete Oberamtsanwalt Schlien mit folgender Auskunft: Drei Verfahren waren gegen Ageeb anhängig, wegen Hausfriedensbruch (1997), Diebstahl (1998) und Erschleichen von Leistungen sprich Schwarzfahren in der U-Bahn (1998), die sämtlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Von irgendwelchen sexuellen Vergehen ist nicht die Rede.

Fassen wir nun alles zusammen. Das ursprüngliche BMI/Medienbild von Ageeb sah so aus: Er war ein wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestrafter, in Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl noch gesuchter und in Itzehoe wegen sexueller Beleidigung einer Minderjährigen sowie versuchter Vergewaltigung, da unauffindbar, nicht mehr gesuchter renitenter, untergetauchter, gewaltbereiter afrikanischer Mann. Nach zweimonatiger Forschung bleib von allen Vorwürfen nur eins hängen: Ageeb war ein afrikanischer Mann.

Offensichtlich hat niemand bis auf - hoffentlich - die Staatsanwaltschaft in Frankfurt den vollen Durchblick in dieser Sache. Wir finden es nur seltsam, daß auf Grund einer laufenden Ermittlung Einblick in ein Strafregister nicht gewährt wird, daß aber gleichzeitig Gerüchte und äußerst widersprüchliche Angaben über dieses Strafregister in Umlauf gesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft in Landshut, anscheinend mindestens ein Beamter im Innenministerium, ein linker taz-Journalist und wahrscheinlich noch andere haben munter mit- und abgeschrieben. Viele dieser von Journalisten verbreiteten Vorwürfe tauchen später in einem offiziellen Bericht nicht mehr auf. Auf den Bericht ist - leider - auch nicht viel Verlaß.

Es gibt einen einfachen Weg aus diesem Dilemma: Das Strafregister freigeben. Warum tut dies der Staatsanwalt nicht? RA Kornblum hat ihn mehrmals darum gebeten, es wurde mehrmals abgelehnt - zum Teil schriftlich.

Die Sache mit dem "untergetaucht sein"

Aamir Ageeb war 1994 in die BRD eingereist, wo er Asyl beantragte. Einer seiner Brüder war im Bürgerkrieg im Sudan gefallen, ein anderer war politischer Gefangener im Sudan. Trotzdem wurde sein Antrag im August 1995 abgelehnt. Er klagte dagegen. Bald lernte er eine Frau kennen, die er heiratete. Er zog seine Klage zurück und bekam eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis 19.4.1999. Als die Ehe auseinander ging, wurde Ageebs Aufenthaltserlaubnis mit Verfügung vom 28.4.1998 bis zum 4.6.1998 befristet. Ageeb ließ Widerspruch gegen diese Verfügung einlegen. Am 1.4.1998 meldete er seinen neuen Wohnsitz in Wedel an. Seine neue Adresse war der Behörde also bekannt. Bis zum Tag seiner Verhaftung ist er davon ausgegangen, daß er entweder bis zum 19.4.99 oder bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch in der Bundesrepublik bleiben dürfte. Er hatte laut Anwalt kein amtliches Schreiben mehr vom Ausländeramt bekommen. Ageeb wurde am 25.8.1998 und 25.9.1998 von der Polizei in Wedel in ausländer- und melderechtlicher Hinsicht überprüft. Daß es keinerlei Beanstandungen gab, wurde von der Polizei Wedel am 19.5.1999 sogar schriftlich bestätigt. Behauptungen seitens der Polizei in Pinneberg, wonach Ageeb nur deswegen so lange nicht abgeschoben werden konnte, weil es keinen Platz in derAbschiebehaft gab, konnte vom Polizeirevier Wedel nicht bestätigt werden. Ageeb ist zum letzten Mal im März 1999 bei einer Polizeikontrolle überprüft worden -es gab keinerlei Beanstandungen.

Unsere Nachforschung hat ergeben, daß Ageeb am 25.1.1999 an einer Info-Runde des HVV-Verkehrsbegleitservice teilnahm, wo der angeblich untergetauchte, gewaltbereite, renitente Mann als sehr freundlich auffiel. Er wurde am 14.02.1999 zu einer Bewerberunde eingeladen und hätte den Job bekommen, wenn nicht die Stadt Hamburg letztendlich die Gelder für das Projekt gestrichen hätte. Die Menschen, mit denen wir gesprochen haben, konnten sich an ihn erinnern und waren zutiefst schockiert als sie hörten, daß und wie er gestorben ist.

Ageeb war sich so sicher, daß sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, daß er sich bei der Polizei in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und Ageeb wollte Anzeige erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die Polizei in Abschiebehaft.

Der Obduktionsbericht

Der Obduktionsbericht lag binnen eines Tages nach dem Tode vor. Dennoch zögerte die Staatsanwaltschaft lange, ehe sie ihn an Ageebs Rechtsanwalt übergab. Eine Expertenanalyse soll noch angefertigt werden. Genaueres wird erst in einigen Wochen bekannt sein. Bis dahin möchten wird den Inhalt nicht weiter kommentieren. Statt dessen legen wir eine kleine Anfangschronologie bei.

Am 28.05.1999 wurde die gerichtsmedizinische Untersuchung von Ageebs Leiche durchgeführt. Es dauerte fast zwei Monate, bis dieser Bericht RA Kornblum vorlag. Zunächst teilte die Staatsanwaltschaft Landshut mit, daß die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden könne. RA Kornblum wurde mitgeteilt, es könne noch Monate dauern, bis die Todesursache bekannt sei.

Am 15.06.99 teilte das BKA Wiesbaden RA Kornblum mit, daß eine Nachuntersuchung in ungefähr einer Woche durchgeführt werden würde. Daraufhin wurde die sudanesischen Botschaft anscheinend stutzig und bestand darauf, bei der zweiten Obduktion dabei zu sein. Denn inzwischen war die Sache in Khartum zu einem Politikum geworden. Tausende demonstrierten dort.

Die Staatsanwaltschaft wollte damit nichts zu tun haben. Die Botschaft blieb aber bei ihrer Forderung. RA Kornblum sagte zu Ageebs gutem Freund in Pinneberg: "Wie bereits mit Herrn Botschafter Dr. Deng besprochen, wäre für den Fall, daß das Ergebnis der gesamten Autopsie nicht akzeptabel sein sollte, ein Ersuchen an die Staatsanwaltschaft zu richten, um eine nochmalige Untersuchung beispielsweise durch Ärzte der Botschaft herbeizuführen." Dann willigte die Staatsanwaltschaft ein. Die Sudanesen dürften dabei sein.

Plötzlich aber wurde alles noch mal anders behauptet: Die Todesursache sei doch klar, eine zweite Obduktion sei nicht notwendig. Kornblum teilte uns telefonisch mit: Laut Staatsanwaltschaft ist die Todesursache "Erstickungstod durch massive Einwirkung von Gewalt."

Am 25.6.99 schreibt RA Kornblum, daß die Leichenüberführung am 2.7.99 stattfinden soll. Erst am 23.7.99 trifft der Obduktionsbericht und das Protokoll bei RA Kornblum ein. Unverändert mit Datum 31. Mai. Auf Seite 21 steht: "Eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache konnte bei der Obduktion der Leiche des Herrn AGEEB Aamir nicht festgestellt werden." Es gebe jedoch gravierende Anzeichen "für einen Erstickungsmechanismus" S.22: "Wir bitten gegebenenfalls um Auftrag zu weiteren Untersuchungen. (...) Ein abschließendes Gutachten bleibt vorbehalten (...) Gegen die Freigabe der Leiche bestehen ärztlicherseits keine Bedenken."

JERRY HODGES (1639; ASYL-AK HAMBURG) FÜR DEN ARBEITSKREIS ASYL E.V., HAMBURG